Hausordnung
Die Regeln an unserer Schule.
Die Selbstverständlichkeiten stehen ganz am Anfang – gerade weil sie selbstverständlich sind:
- Um 7.30 Uhr dürfen Schüler/innen in die Klassentrakte und Klassenräume, sofern es keine Panelklassen sind. Vorher haltet euch bitte im Ganztagsbereich auf.
- Von Lehrkräften (von der Gemeinschaftsschule und vom Gymnasium), Sekretärinnen, Hausmeistern und Pausenaufsichten getroffene Anordnungen sind zu befolgen.
- In der Schule treffen viele Menschen zusammen, die miteinander arbeiten und auskommen müssen. Deshalb müssen sich alle Schüler/innen so verhalten, dass niemand gestört, behindert oder verletzt wird.
- Um 7.50 Uhr gehen alle Schüler/innen zum Unterrichtsraum, damit der Unterricht rechtzeitig um 7.55 Uhr beginnen kann.
- Schüler/innen begeben sich in den Pausen auf den Pausenhof, erlaubt ist jedoch auch ein Aufenthalt in der Schulstraße und im Ganztagsbereich. Bei Raumwechsel werden die Schulsachen nicht zu Beginn der Pause in den neuen Fach- bzw. Klassenraum gebracht. In den 5-Minutenpausen erfolgt nur ein Lehrerwechsel oder ein Fachraumwechsel. Der Besuch der Mensa ist in den 5-Minuten-Pausen nicht erlaubt.
- In den 15-Minutenpausen dürfen sich alle Schüler/innen aus versicherungstechnischen Gründen nur in der Schulstraße, im Ganztagsbereich oder auf den Schulhöfen aufhalten. Schüler/innen der Klassen 9 + 10 dürfen in den Pausen im Klassenraum bleiben. Sobald sie aber gegen Regeln verstoßen, hat die Schulleitung das Recht, ihnen dieses Privileg zu entziehen.
- Das Rauchen (auch von E-Zigaretten) und der Konsum von Alkohol und Drogen sind strengstens verboten.
- Die Toiletten sollten nur für „dringende“ Bedürfnisse genutzt werden. Sie sind keine Aufenthaltsräume. Während des Unterrichts dürfen alle Schüler/innen mit Erlaubnis der Lehrkraft die Toiletten in der unteren Halle (beim Kiosk) benutzen.
- Gefährliche Gegenstände wie z. B. Messer, Knallkörper usw. sind in der Schule verboten. So kann keiner bedroht oder verletzt werden. Ferner ist das Werfen von Schneebällen und anderen Gegenständen untersagt.
- Der Gebrauch von elektronischen Geräten ist während des Unterrichts verboten. Elektronische Geräte dürfen aus Sicherheitsgründen während der gesamten Schulzeit nicht benutzt werden und können bei Zuwiderhandlung eingesammelt werden. Unsachgemäß benutzte Handys werden eingesammelt und der Schulleitung übergeben, die über die weiteren Maßnahmen entscheidet. Die Schule haftet nicht bei Schäden und Diebstahl.
- Jede Schülerin und jeder Schüler ist für die Sauberkeit im Schulgebäude und auf den Schulhöfen verantwortlich. Anfallender Müll wird getrennt.
- Wenn 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn keine Lehrkraft erschienen ist, müssen die Klassensprecher sich im Lehrerzimmer oder bei der Schulleitung melden.
- Bei Feueralarm verlassen alle Schüler/innen in Ruhe und Ordnung nach Fluchtplan und unter Führung der Lehrkraft mit dem Klassenbuch das Schulgebäude. Die Schultaschen werden in den Klassenräumen zurückgelassen, und die Fenster und Klassentüren werden verschlossen. Draußen sammelt sich jede Klasse mit ihrer Lehrkraft an den dazu vorgesehenen Sammelplätzen. Die Lehrkräfte müssen die Vollzähligkeit der Schüler/innen kontrollieren.
- Nach den Unterrichtszeiten ist eine Lehrkraft zur Aufsicht am Schulzob eingeteilt. Deren Anweisungen sind zu befolgen. Der Kraftverkehr auf dem Schulzob erfordert besondere Verhaltensregeln, um die Sicherheit aller zu gewährleisten. Die Fahrwege der Busse müssen freigehalten werden und dürfen nur auf schnellstem Wege überquert werden, um an den Abfahrtbussteig zu gelangen. Herannahende und abfahrende Busse sind zu beachten. Jeder Schüler hat sich unverzüglich auf seinen Abfahrtbussteig zu begeben und dort auf den Bus zu warten. Skaten, Ballspielen und ähnliches sind aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt. Das Sitzen auf dem Geländer der Bussteige ist nicht erlaubt, damit niemand durch unbeabsichtigtes Drängeln oder Schubsen vor einen Bus fallen kann.
- Alle Schüler/innen müssen regelmäßig zur Schule gehen und am Unterricht teilnehmen. Wenn man erkrankt oder so verletzt ist, sodass man nicht die Schule besuchen kann, müssen die Eltern unverzüglich den Grund des Fernbleibens mündlich, schriftlich oder telefonisch der Schule mitteilen. Wenn die Vordrucke des Mitteilungsbuches (grünes Heft) verwendet werden, sind diese innerhalb von drei Schultagen nach Genesung der Schülerin/des Schülers der Klassenlehrkraft unaufgefordert vorzulegen.
- Wer Schäden verursacht oder Dinge verunreinigt, muss für Neubeschaffung, Reparatur oder Reinigung aufkommen. Aufgetretene Schäden sind unverzüglich einer Lehrkraft zu melden.
- Unfälle, die im Gebäude oder auf dem Schulhof bzw. Schulweg passiert sind, sind so schnell wie möglich im Sekretariat zu melden.
- Fahrradfahren, Kickboardfahren und Skaten sind auf dem gesamten Schulgelände verboten.
- Mitgebrachte Bälle (Tennisball, Fußball) dürfen im Schulgebäude nicht genutzt werden. Sie dürfen nur auf dem Schulhof benutzt werden.
- Eltern, die ihre Kinder zur Schule fahren, lassen diese bitte beim Bus-ZOB aussteigen und nicht auf dem Lehrerparkplatz. Die Schüler/innen benutzen den Gehweg am Lehrerparkplatz. Das Betreten des Lehrerparkplatzes ist verboten.
- Fundsachen sollen beim Hausmeister oder im Sekretariat abgegeben werden.
- Der Verzehr von Erfrischungsgetränken, die Koffein, Taurin oder ähnliches beinhalten (Energydrinks), ist für alle Schülerinnen und Schüler verboten.
Diese Schulordnung wurde am 24.06.2010 von der Schulkonferenz verabschiedet. Sie wurde auf der Sitzung am 19.10.2021 aktualisiert.