Erster allgemeinbildender Schulabschluss (ESA)

Wann?

• Nach der 9. Jahrgangsstufe

Wer nimmt teil?

• Verpflichtende Teilnahme: Wenn ESA angestrebt wird (Prognose) oder die Versetzung in Klasse 10 gefährdet ist

• Freiwillige Teilnahme: Schülerinnen und Schüler mit MSA Prognose können auf Antrag zur Prüfung antreten

Prüfungsbestandteile:

• Projektarbeit mit Präsentation zu einem selbstgewählten Thema

• Zentrale schriftliche Prüfungen in Deutsch, Mathematik und Englisch (inkl. sprachpraktischem Teil)

• Mündliche Prüfungen sind möglich

Bewertung:

• Die Endnote ergibt sich aus der Vornote und der Prüfungsnote im Verhältnis 2:1

Was bringt der ESA?

• Berechtigt zum Aufstieg in Klasse 10. Voraussetzungen dazu sind:

• in höchstens einem Fach schlechter als „befriedigend“

• kein Fach mit „mangelhaft“ oder „ungenügend“

• innerhalb der Fächergruppe Deutsch, Mathematik, Englisch: Notendurchschnitt von mindestens 3,0

 

Und was kommt danach?

Mit dem Ersten allgemeinbildenden Schulabschluss (ESA) eröffnen sich verschiedene Wege:

Viele Schülerinnen und Schüler entscheiden sich, in Klasse 10 weiterzulernen, um den Mittleren Schulabschluss (MSA) zu erreichen. Alternativ kann nach dem ESA auch der Einstieg in eine Berufsausbildung erfolgen – etwa durch den Besuch einer Berufsfachschule, einer Berufsvorbereitung oder eines dualen Ausbildungsgangs im Betrieb.

Je nach Interesse und Stärken sind auch schulische Angebote wie das Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) oder Berufsorientierungsmaßnahmen möglich, die gezielt auf einen Ausbildungsberuf vorbereiten.

Wir beraten unsere Schülerinnen und Schüler individuell und unterstützen sie bei der Entscheidung für ihren weiteren Bildungs- oder Berufsweg – gemeinsam mit den Eltern und unseren Partnern in der Berufsorientierung.